AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen nachfolgend genannt Grapheum, und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge.
Vertragssprache ist Deutsch. Grapheum behält sich vor, den Vertragstext zur Absicherung schriftlich festzuhalten.
Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an Grapheum vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Einer Einbeziehung von AGB des Auftraggebers in Aufträge wird hiermit widersprochen.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen und Texte sowohl für Print- bzw. Weberzeugnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Grapheum weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber Grapheum eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Grapheum überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Grapheum bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (s. a. Entwurfs-Nutzungsvergütung)
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Grapheum und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Grapheum hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Grapheum eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Grapheum, bei konkreter Schadens-berechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2. Vergütung
2.1. Soweit es sich um Kreativleistung handelt, behält sich Grapheum vor, eine Nutzungsvergütung nach dem Vergütungstarifvertrag Design des AGD (www.agd.de) zu berechnen.
3. Angebote/ Zahlungsbedingungen
3.1. Die Vergütungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Grapheum weist laut Kleinunterneherregelung § 19 keine Umsatzsteuer aus. Das Mahnwesen und die Berechnung der Verzugszinsen halten sich an das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“.
3.2. Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig. Wird die Leistung in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
3.3. Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen.
3.4. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum.
4. Fremdleistungen / Kündigung
4.1. Grapheum ist berechtigt, bei einem weiteren Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen quasi als Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGB des Fremdanbieters.
Dies ist insbesondere der Fall bei der Vermittlung von Speicherplatz, Domainbeantragung bzw. kurzum Webhosting.
4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Grapheum abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Grapheum im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
5. Eigentum, Rückgabepflicht
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Grapheum spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6. Herausgabe von Daten
6.1. Grapheum ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Grapheum ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2. Hat Grapheum dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese verwendetetn Dateien nur mit Einwilligung von Grapheum verändert werden.
6.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
6.4. Grapheum haftet ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten.
Die Haftung von Grapheum ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
7. Haftung / Inhalte
7.1. Grapheum haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Grapheum haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Grapheum übergebenen Vorlagen berechtigt ist und, dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt, oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Grapheum im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
7.6. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Grapheum geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail oder Anruf) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
9. Gewährleistung
9.1. Der Kunde hat auffällige Mängel unverzüglich, innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch GRAPHEUM, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
9.2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch GRAPHEUM zu. GRAPHEUM wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. GRAPHEUM ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
9.3. Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. GRAPHEUM ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet.
GRAPHEUM haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
9.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber GRAPHEUM gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
10. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten werden von uns nur dann und nur in dem Umfang erhoben, wie Sie sie uns mit Ihrer Kenntnis selbst zur Verfügung stellen. Sie haben jederzeit ein Widerrufsrecht hinsichtlich einer erteilten Einwilligung. Sie haben das Recht jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
Stand: Pyrbaum, Januar 2014
Am Holzfeld 9
90602 Pyrbaum